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BASISKURS - FREIGABE VON RADIOAKTIVEN STOFFEN
UND KERNTECHNISCHEN ANLAGENTEILEN
In diesem Seminar wird Ihnen das grundlegende Wissen für die Freigabe von radioaktiven Stoffen vermittelt. Durch die Freigabe verlassen Stoffe den Geltungsbereich des Atomgesetztes (AtG), des Strahlenschutzgesetztes (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und sind juristisch nicht mehr radioaktiv. Es wird insbesondere Wert daraufgelegt, wie die Umsetzung der Freigabe in der Praxis erfolgt.
DATUM | 03. - 05. November 2025 |
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DAUER | 2,5 Arbeitstage |
VORTRAGSSPRACHE | Deutsch |
VERANSTALTUNGSORT | Novotel Aachen City Peterstr. 66 52062 Aachen oder Online-Teilnahme |
SEMINARBEGINN | 10:30 Uhr |
SEMINARENDE | 12:30 Uhr |
LEISTUNGSUMFANG | Im Preis sind Mittagessen, Verpflegung zwischen den Unterrichtseinheiten, eine Abendveranstaltun und Seminarunterlagen sowie die Übertragung an Onlineteilnehmer enthalten |
TEILNEHMERGEBÜHR | 1.800 € (netto) Hinweis: Werden Basis- und Aufbaukurs zusammengebucht, beträgt die Teilnahmegebühr für beide Kurse zusammen 3.000 € (netto). |
- Rechtliche und normative Grundlagen zur Freigabe und Herausgabe
- Radiologische Charakterisierung in Kernkraftwerken und nicht kerntechnischen Anlagen
- Herleitung von Hochrechnungsfaktoren und Nuklidvektoren
- Dekontaminierungsverfahren
- Freigabestrategien von Materialien, Gebäuden und Bodenflächen
- Spezifische Freigabe
- Messverfahren für die Entscheidungsmessung (Oberflächenkontamination, Freimessanlagen, In-situ-Gammaspektrometrie)
- Bedeutung von Mittelungsgrößen
In diesem Modul lernen Sie die rechtlichen und normativen Grundlagen für die Freigabe kennen. Das Ziel dieses Seminars ist es, Sie in das Thema einzuführen und Ihnen Messstrategien sowie Erfahrungen aus der Praxis zu vermitteln.